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1993 begann mit dem Vertrag von Maastricht die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres. In der 3. Säule (Gemeinsame Innen- und Rechtspolitik) verpflichteten sich die Regierungen, Fragen der Einwanderungs- und Asylpolitik sowie der Verbrechensbekämpfung gemeinsam zu bearbeiten.

1999 wurde im Vertrag von Amsterdam (1999) die Weiterentwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union formuliert. Unter dem Titel „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ fallen die Handlungsermächtigungen der EU in den Bereichen Visa, Asyl, Einwanderung, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Polizeikooperation. Zur Umsetzung der Vorgaben gab das mehrjährige Aktionsprogramm von Tampere politische Leitlinien und konkrete Ziele vor, die von 1999 – 2004 umgesetzt wurden.

Im November 2004 wurde vom Europäischen Rat das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU angenommen, durch das das Tampere Programm fortgesetzt werden soll. Dieses Programm gibt die Leitlinien der künftigen EU-Politik in den Bereichen Justiz und Inneres vor. In Ergänzung dazu wurde ein Aktionsplan ausgearbeitet und beschlossen, der neben allgemeinen Ausführungen zum politischen Auftrag des Haager Programms und 10 Prioritäten für die nächsten fünf Jahre eine Liste von Vorhaben mit genauem Zeitplan enthält. So werden etwa die Prioritäten in den Bereichen Asyl, Migration, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Grenzschutz, Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, festlegt.

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Datum: 28.12.2007